Reisekosten für Menschen mit Behinderung

Nahverkehr

Wenn Sie eine Wertmarke haben,  können Sie im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (Bus, RB, IRE, S- und U-Bahn) kostenlos fahren. Diese Regelung gibt es, da behinderte Menschen nach wie vor nicht barrierefrei mit Bahn und Bus fahren können. Einige Züge und Bahnhöfe sind bereits barrierefrei, andere jedoch noch nicht. Meistens müssen die Fahrten vorher angemeldet werden und Umwege in Kauf genommen werden. Um diese Nachteile auszugleichen, wird der Nachteilsausgleich „Wertmarke“ gewährt.

Wann Sie Anspruch auf eine Wertmarke haben, erfahren Sie hier.

Fernverkehr

Wenn Sie mit dem Fernverkehr (ICE, IC, EC) fahren, müssen Sie den normalen Fahrpreis zahlen.

Es gibt immer nur einen bestimmten Platz für mobilitätseingeschränkte Personen in Fernverkehrszügen. Deshalb muss man diesen reservieren. Die Reservierung kostet für Sie (und Ihre Begleitperson) aber nichts.

Wenn Sie mit Fernverkehr reisen, empfiehlt es sich deshalb sehr, die Hilfe so früh wie möglich anzumelden. Sonst kann es passieren, dass Sie nicht mit Ihrem gewünschten Zug fahren können.

 

Begleitperson

Wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ haben, fährt Ihre Begleitperson im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehr und Fernverkehr) kostenlos mit Ihnen mit.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bahn, unter anderem hier.

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