Auch behinderte Menschen können mit dem Bus fahren, jedoch sind sie auf einige Hilfen angewiesen.
Mobilitätseingeschränkte Personen brauchen Rampen und einen absenkbaren Bus, damit der Neigungswinkel der Rampe nicht zu steil ist. Der absenkbare Bus ist ebenfalls wichtig, damit mobilitätseingeschränkte Personen keinen großen Höhenunterschied überwinden müssen. Nur Niederflurbusse haben eine Rampe und lassen sich absenken. Die Rampe ist bei der Hintertür. Rollstuhlfahrer müssen sich vorne zum Busführer stellen und ihm bitten, die Rampe zu öffnen.
Gehörlose und hörbehinderte Personen sind auf die Haltestellenanzeigen angewiesen.
Sehbehinderte und blinde Personen sind auf die akustischen Haltestellendurchsagen angewiesen.
Niederflurbusse im Kreis Waldshut-Tiengen
Auch in unserem Kreis fahren einige Niederflurbusse. Es gibt bereits Buslinien, bei denen immer Niederflurbusse fahren. Mit diesen können mobilitätseingeschränkte Personen fahren, da die Busse eine Rampe haben und sich im Idealfall absenken können.
Aber auch bei den anderen Linien fahren Niederflurbusse. Diese fahren jedoch zu immer anderen Zeiten. Wollen Sie mit dem Bus auf einer dieser Linien fahren, müssen Sie vorher immer das zuständige SBG-Büro anrufen. Beachten Sie unbedingt die Öffnungszeiten, da die Büros nicht den ganzen Tag geöffnet sind.
Wichtig: Wenn Sie geheingeschränkt oder gehbehindert sind und der Busfahrer nicht absenkt, müssen Sie diesen Vorfall jedes Mal der SBG melden. Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch bei uns melden. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an uns melden.
Hier haben wir aufgelistet, bei welchen Buslinien bereits jetzt nur Niederflurbusse fahren und wann die anderen Linien umgestellt werden sollen.
Gegensatz barrierefrei – Niederflurbus
Im Kreis Waldshut – und auch in anderen Kreisen – sind einige Niederflurbusse nicht barrierefrei. Die Busunternehmen nennen Buslinien jedoch barrierefrei, bei denen nur Niederflurbusse fahren. Aus unserer Sicht sind Niederflurbusse jedoch aus verschiedenen Gründen oft nicht barrierefrei.
Beispielsweise fehlen immer wieder die wichtigen akustischen Haltestellendurchsagen für blinde Menschen sowie die Haltestellenanzeigen für gehörlose und hörbehinderte Personen Menschen. Oft kann sich der Niederflurbus auch nicht weit genug absenken (oder gar nicht), sodass der Neigungswinkel der Rampe relativ hoch ist. Dadurch können Rollstühle kaputt gehen, zudem ist die Steigung für manche Rollstuhlfahrer nicht leicht zu überwinden. Die Busse werden meistens nur dann abgesenkt, wenn eine Person mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen einsteigen möchte. Aber auch Fußgänger können eine Gehbehinderung haben und sind auf absenkbare Busse angewiesen.
Haltestellen
Obwohl es bereits ein paar Buslinien gibt, bei denen nur Niederflurbusse fahren, sind viele Haltestellen noch nicht barrierefrei. In den Busfahrplänen der SBG (print und online) erkennt man barrierefreie Bushaltestellen am Rollstuhl-Symbol neben der Haltestelle. Bushaltestelle müssen per Gesetz über ein Leitsystem für blinde Menschen verfügen und ebenso 16 cm hoch sein, damit der Winkel der Rampe nicht zu steil ist.
Für den Umbau der Haltestellen sind die Städte und die Landkreise zuständig.