Behindertenausweis

Bevor man überhaupt einen Behindertenausweis bekommt, muss man beim zuständigen Landratsamt beziehungsweise Versorgungsamt einen Antrag stellen. Das Amt prüft anhand Unterlagen, Arztberichten und einem Gutachten, ob der Anstragsteller Anspruch auf einen Behindertenausweis hat und wie hoch der Grad der Behinderung des Antragstellers ist.

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) unter 20 gibt es keine Bescheinigung und keinen Ausweis.

Bei einem GdB ab 20 bekommt man einen sogenannten Bescheid über die Feststellung einer Behinderung.

Einen Schwerbehindertenausweis bekommen alle, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.

Bei Verschlechterung oder Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes des Antragstellers kann der Grad der Behinderung nach einer erneuten Prüfung durch das Amt auch geändert werden.

Mit dem Behindertenausweis stehen Ihnen besondere Rechte zu, sogenannte Nachteilsausgleiche. Auf den nachfolgenden Seiten haben wir einige wichtige Informationen zu den Merkzeichen und Nachteilsausgleichen, zum Grad der Behinderung sowie zum blauen Parkausweis zusammengefasst.

 

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