Es gibt eine Vielzahl an alltäglichen Barrieren für behinderte Menschen. Doch was sind Barrieren überhaupt? Barrierefreiheit bedeutet, dass die Umgebung so gestaltet ist, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Das betrifft beispielsweise öffentliche wie private Gebäude, Arbeitsplatz, Verkehr, Dienstleistungen, Freizeitangebote.
Die einzelnen Barrieren kennen Außenstehende aber meistens nicht. Um Barrieren zu beheben, müssen sie jedoch erkannt werden. Deshalb wollen wir Ihnen hier einige Barrieren zeigen und erklären, wie man sie beheben kann.
Gehweg-, Zebrastreifen- und Ampelübergänge
Nach der DIN-Norm müssen Bordsteine 3 cm hoch sein. Angeblich soll das ein Kompromiss zwischen sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen sein. Denn sehbehinderte Menschen erkennen bei einer Nullabsenkung den Unterschied zwischen Bordstein und Straße nicht und das führt zu einer erheblichen Gefahrensituation. Allerdings sind 3 cm für einige mobilitätseingeschränkte Personen (gerade für Menschen mit Rollator und Rollstuhlfahrer mit wenig Kraft) ein teilweises unüberwindbares Hindernis.
Lösung: Ist der Geweg breit genug (beispielsweise bei Ampel- und Zebrastreifenübergängen), muss der Gehwegübergang geteilt werden. Eine Hälfte wird dann komplett abgeflacht (Nullabsenkung), die andere ist mindestens 6 cm hoch und hat ein Leitsystem für sehbehinderte Menschen.
Sprache
Auch die Sprache kann eine Barriere sein. Auch in Deutschland gibt es sogenannte funktionale Analphabeten, die nicht (gut) lesen können. Und auch viele Menschen mit geistiger Behinderung können komplizierte Schachtelsätze nicht lesen.
Lösung: Deshalb gibt es die sogenannte leichte Sprache. Sätze werden sehr kurz geschrieben und auf das Wesentliche reduziert. Ebenso wird viel mit Bildern gearbeitet. Mehr dazu können Sie im Ratgeber Leichte Sprache nachlesen.
Informationswege
Menschen sind verschieden. Und deshalb reicht ein Informationsweg nicht aus. Ein Beispiel: Sie geben als Kontaktdaten nur eine Telefonnummer an. Gehörlose Menschen und Menschen, die Angst vor dem Telefonieren haben, könnten Sie dann aber nicht kontaktieren.
Lösung: Bieten Sie möglichst viele Informationswege an, damit auch diejenigen, die ein Sinnesorgan nur eingeschränkt oder gar nicht benutzen können, die Informationen erfassen können. Beispiele: Gehörlose Menschen brauchen Untertitel bei Filmen oder einen Gebärdensprachendolmetscher. Bei Kontaktdaten sollten Sie immer auch eine E-Mail-Adresse oder Postanschrift angeben. Informationen sollten über Zeichen, Text und Audio-Deskription verbreitet werden. Zudem ist es wichtig, dass Informationen auch auf Höhe der Rollstuhlfahrer angebracht werden. Damit auch Menschen mit Sehbehinderung Texte hinter einer Scheibe lesen können, muss der Text direkt und ohne einen Abstand hinter der Scheibe angebracht werden. Denn gibt es einen großen Abstand zwischen Text und Scheibe, können Personen, die eine Lupe zum Lesen brauchen, nichts erkennen.
digitale Barrieren
Im Internet wird oft mit Bildern gearbeitet. Blinde und stark sehbehinderte Menschen können diese Bilder jedoch nicht sehen.
Lösung: Bilder können durch eine Bildbeschreibung auch blinden und stark sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden.
Barrieren in Bad Säckingen
Der Behindertenbeirat erstellt jedes Jahr eine Liste mit Orten, die barrierefrei umgestaltet werden sollten. Diese Liste übergibt der Behindertenbeirat Herrn Guhl (Bürgermeister), Herrn Rohrer (Stadtbauamt) sowie Herrn Huber (Tiefbauamt).
Die Liste für 2016 hat der Behindertenbeirat zusammen mit dem Demografie-Strategischen Forum Bad Säckingen e. V. (DSF) erstellt. Sie können diese Liste hier einsehen.
Barriere melden
Sie haben eine Barriere in Bad Säckingen entdeckt? Dann melden Sie sie uns. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Wir nehmen jede Barriere in unsere Barrierenliste auf und geben es an die Stadt weiter.
Wheelmap
Die Wheelmap.org ist eine Kartenaktion von dem Verein Sozialhelden e. V. Auf der Karte kann jeder Besucher der Seite Orte/Gebäude sowie Toiletten markieren und angeben, ob diese rollstuhlgerecht sind oder nicht. Das geschieht nach dem sogenannten Ampelprinzip:
= grün = rollstuhlgerecht (der Eingang sowie alle Räume sind stufenlos erreichbar)
= gelb = teilweise rollstuhlgerecht (der Eingang hat maximal eine Stufe, die nicht höher als 7 cm ist (etwa eine Handbreite) und die wichtigsten Räume sind stufenlos erreichbar)
= rot = nicht rollstuhlgerecht (der Eingang hat eine Stufe, die höher als 7 cm ist (etwa eine Handbreite) und die Räume sind nicht stufenlos erreichbar)
Bei Toiletten (den Status der Toilette ist unabhängig des Status des Gebäudes):
= rollstuhlgerechtes WC (Durchgangsbreite der Tür beträgt mind. 90 cm und Bewegungsflächen mind. 150 cm × 150 cm, WC-Becken mit größerer Sitzhöhe, Stützklappgriffe oder Ähnliches, unterfahrbares Waschbecken)
= kein rollstuhlgerechtes WC
Für Rollstuhlfahrer stellt diese Karte eine Erleichterung im Alltag dar, denn so kann man schauen, welcher Ort rollstuhlgerecht ist und welcher nicht.